Die Einhaltung von gesetzlichen, behördlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften, Obliegenheiten und Auflagen sind die Grundvoraussetzung für den Erhalt des Versicherungsschutzes.
Besteht beim Soll-/Ist-Vergleich eine Lücke oder Mängel im Schadenfall auf Grundlage der Versicherungsbedingungen, so ist mit Kürzungen oder im schlimmsten Fall mit einer Ablehnung von Versicherungsleistungen zu rechnen.
Das ist schnell passiert, da erfahrungsgemäß im ruinösen Verdrängungswettbewerb der Versicherungsvermittler überwiegend über Preis verkauft wird.